Exportdokumente aus Italien

Alle Papiere, um Ware aus der EU auszuführen und in Ihrem Land zu verzollen.

Beim Export aus der EU läuft die Ware über den italienischen Zoll: Es wird eine Ausfuhranmeldung abgegeben, die eine MRN erhält, und nach dem tatsächlichen Ausgang erfasst das System, dass die Ware die EU verlassen hat. Dieser Nachweis ist auch für Sie wichtig: In der Regel erlaubt er dem italienischen Lieferanten, ohne Mehrwertsteuer nach Art. 8 DPR 633/1972 zu fakturieren. Wir erstellen die Dokumente gemeinsam mit den Lieferanten und einem Zollagenten in Italien. Die Anforderungen des Ziellandes prüfen wir vorab: Manchmal genügen Rechnung und Packliste, anderswo braucht es ein Ursprungszeugnis oder Konformitätsnachweise.

Welche Dokumente wir erstellen

01

Handelsrechnung

Verkäufer, Käufer, Warenbeschreibung, HS-Code, Wert, Lieferbedingungen und Herstellungsland für jede Position.

02

Packliste

Anzahl der Packstücke, Gewichte und Maße, Inhalt jedes Kartons. Stimmt bis auf das letzte Stück mit der Rechnung überein.

03

Ausfuhranmeldung

Wird über einen Zollagenten in Italien abgegeben und erhält eine MRN, über die der Ausgang aus der EU nachverfolgt wird.

04

Ursprungszeugnis

Das nichtpräferenzielle Ursprungszeugnis stellt die italienische Handelskammer aus, wenn Zielland oder Käufer es verlangen.

05

EUR.1 und Erklärungen

Nur nötig für Länder mit einem EU-Präferenzabkommen und nur für Waren, die dessen Ursprungsregeln erfüllen.

06

Transportdokumente

Luftfrachtbrief, Konnossement oder CMR je nach Transportart, mit Angaben, die zur Rechnung passen.

Warum man uns die Papiere anvertraut

Echte Daten

Wert und Herstellungsland in den Dokumenten entsprechen der Wirklichkeit, ohne Unterfakturierung.

Abgleich vor dem Versand

Wir prüfen, ob die Mengen auf der Packliste mit dem Inhalt der Kartons übereinstimmen.

Italienisch im Team

Wir sprechen selbst mit Lieferanten und Zollagent, Korrekturen gehen daher schnell.

Passend zum Zielland

Wir klären vorab, was der Zoll in Russland, Belarus, der Ukraine, Kasachstan, den VAE, den USA oder einem anderen Land verlangt.

Häufige Fragen

Kann ich Ware ohne italienische Mehrwertsteuer kaufen?

In der Regel ja, wenn die Ware die EU verlässt und der Ausgang durch Zolldokumente belegt ist. Das Verfahren hängt davon ab, wer die Ausfuhr organisiert, daher stimmen wir es vor der Zahlung mit dem Lieferanten ab.

Brauche ich eine EUR.1 für die GUS-Staaten, die VAE oder die USA?

Die EU hat mit Russland, Belarus, Kasachstan, Usbekistan, Kirgisistan, Armenien, den VAE, den USA und Saudi-Arabien keine geltenden Präferenzabkommen, eine EUR.1 kommt für diese Länder also nicht zum Einsatz, ein Ursprungszeugnis kann aber verlangt werden. Anders bei der Ukraine: Mit ihr hat die EU eine Freihandelszone, für den Präferenzzoll ist in der Regel ein Ursprungsnachweis nötig, dessen Form wir vor dem Versand klären.

Wer gibt die Ausfuhranmeldung ab?

Der Ausführer oder sein Zollagent in Italien. Wir koordinieren den Ablauf und geben die Daten der Lieferanten an den Zollagenten weiter.

Kann auf der Rechnung ein niedrigerer Wert stehen?

Nein. Wir geben den echten Transaktionswert an: Unterfakturierung birgt für Sie und den Lieferanten das Risiko von Bußgeldern und Verzögerungen.

Siehe auch

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