Einkauf in Italien ohne Mehrwertsteuer bei Ausfuhr aus der EU

Einkauf in Italien ohne Mehrwertsteuer bei Ausfuhr aus der EU

Der Regelsatz der Mehrwertsteuer in Italien beträgt 22%, bei einer Großhandelsbestellung eine erhebliche Summe. Verlässt die Ware die EU, wird die italienische Mehrwertsteuer in der Regel nicht berechnet oder erstattet, aber nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Dokumente stimmen. In diesem Ratgeber erklären wir, wie das für Unternehmen und für Privatkäufer funktioniert. Steuerregeln ändern sich, verstehen Sie den Text daher als Orientierung und klären Sie Details mit einem Steuerberater oder Zollagenten.

Die Grundregel: Ausfuhr ohne italienische MwSt.

Nach italienischem Recht (Artikel 8 des Präsidialdekrets DPR 633/1972) sind Ausfuhrlieferungen in Länder außerhalb der EU nicht mehrwertsteuerpflichtig: Der Verkäufer stellt eine Rechnung ohne Steuer mit einem Hinweis auf die Nichtsteuerbarkeit aus. Eine automatische Befreiung ist das aber nicht. Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass die Ware das Zollgebiet der EU tatsächlich verlässt, und muss das mit Dokumenten belegen. Fehlt der Nachweis, kann das Finanzamt die Steuer bei ihm nachfordern, deshalb achten italienische Lieferanten genau darauf, wie die Ware versandt wird. Die Konsequenz für Einkäufer ist einfach: Klären Sie vor der Zahlung mit dem Lieferanten, wer die Ware wie ausführt, und vereinbaren Sie im Voraus, ob die Rechnung mit oder ohne Mehrwertsteuer ausgestellt wird.

Direkte Ausfuhr: Verkäufer oder Spediteur versendet

Die transparenteste Variante: Der Verkäufer (oder ein von ihm beauftragter Spediteur) gibt die Ausfuhranmeldung ab und versendet die Ware an den Käufer außerhalb der EU. Die Anmeldung erhält eine MRN, und nach dem tatsächlichen Ausgang der Ware bestätigt der Zoll die Ausfuhr elektronisch. Diese Bestätigung dient dem Verkäufer als Ausfuhrnachweis. In diesem Fall wird die Rechnung meist von Anfang an ohne Mehrwertsteuer ausgestellt. Wenn wir Bestellungen mehrerer Lieferanten konsolidieren, organisieren wir den Versand über einen Zollvertreter, sammeln Rechnungen und Packlisten und achten darauf, dass die Angaben in der Anmeldung mit den Unterlagen jedes Lieferanten übereinstimmen. So haben alle Beteiligten einen Ausgangsnachweis, und für Sie sinkt das Risiko, dass ein Lieferant später die Mehrwertsteuer nachfordert.

Wenn der Käufer die Ware selbst ausführt

Holt der ausländische Käufer die Ware selbst ab oder beauftragt einen eigenen Frachtführer, erlaubt das Gesetz ebenfalls eine Lieferung ohne Mehrwertsteuer, allerdings unter strengeren Bedingungen: In der Regel muss die Ware die EU innerhalb von 90 Tagen nach der Übergabe verlassen, und der Verkäufer muss einen Ausgangsnachweis haben. Viele Lieferanten stellen in dieser Situation lieber eine Rechnung mit Mehrwertsteuer aus und erstatten sie nach Eingang des Nachweises, oder sie arbeiten nur mit Mehrwertsteuer. Das ist legitime Praxis und kein Misstrauen Ihnen gegenüber. Wenn Sie die Ware selbst abholen möchten, besprechen Sie mit dem Lieferanten vorab den Ablauf, welche Dokumente Sie ihm zurücksenden müssen und bis wann.

Tax Free für Touristen: nur private Einkäufe

Tax Free ist ein eigenes Verfahren für Privatpersonen mit ständigem Wohnsitz außerhalb der EU und gilt für Waren zum persönlichen Gebrauch, nicht für Handelsware. Nach den geltenden Regeln müssen die Einkäufe in einem Geschäft 70 Euro übersteigen, und die Ware muss die EU innerhalb der vorgesehenen Frist verlassen (in der Regel bis zum Ende des dritten Monats nach dem Kaufmonat). Das Geschäft stellt eine elektronische Tax-Free-Rechnung aus, die der Zoll bei der Ausreise aus der EU über das System OTELLO bestätigt; seit Juli 2026 ist eine aktualisierte Version des Systems im Einsatz, klären Sie das aktuelle Verfahren daher mit dem Erstattungsdienstleister. Die Erstattung erfolgt durch das Geschäft oder den Dienstleister, meist abzüglich einer Gebühr. Für den Großhandelseinkauf ist dieses Verfahren nicht geeignet.

Zölle und Steuern im Zielland

Keine italienische Mehrwertsteuer heißt nicht, dass die Ware steuerfrei in Ihr Land gelangt. Bei der Einfuhr fallen in der Regel Zoll sowie die lokale Mehrwertsteuer oder eine vergleichbare Abgabe an. Der Zollsatz hängt vom HS-Code, dem Ursprungsland und geltenden Abkommen ab; so erheben etwa die Vereinigten Arabischen Emirate 5% Mehrwertsteuer, während in Russland, Belarus und Kasachstan die Regeln der Eurasischen Wirtschaftsunion gelten. Der Zollwert wird meist auf Basis des Warenpreises einschließlich Fracht berechnet. Lassen Sie vor der Bestellung einen Zollagenten im Zielland die Abgaben für Ihre HS-Codes berechnen: Das verändert die Kalkulation oft stärker als ein Rabatt des Lieferanten. Diese Berechnung sollten Sie vor Unterzeichnung der Bestellung haben.

Welche Dokumente Sie aufbewahren sollten

Für jede Sendung brauchen Sie einen vollständigen Satz: Handelsrechnung mit Warenbeschreibung, Menge, Preis und Zusammensetzung; Packliste mit Gewichten und Anzahl der Packstücke; Ausfuhranmeldung mit MRN; Transportdokument (Luftfrachtbrief, CMR oder Konnossement). Je nach Zielland kann ein Ursprungsnachweis nötig sein: ein nichtpräferenzielles Ursprungszeugnis der Handelskammer oder ein präferenzieller Ursprungsnachweis, wenn zwischen der EU und Ihrem Land ein Handelsabkommen gilt. Bewahren Sie die Dokumente zusammen mit der Korrespondenz zur Bestellung auf. Vor jeder Sendung prüfen wir außerdem, ob Ware, Empfänger oder Bestimmungsort unter restriktive Maßnahmen der EU fallen: Solche Sendungen organisieren wir nicht.

Vor der Zahlung einer Exportbestellung

  • Vereinbaren Sie mit dem Lieferanten: Rechnung mit oder ohne MwSt.
  • Legen Sie fest, wer Ausfuhr und Transport übernimmt
  • Prüfen Sie, ob die Rechnung Zusammensetzung, Menge und Preis nennt
  • Lassen Sie sich die MRN der Ausfuhranmeldung geben
  • Lassen Sie Zölle und Steuern in Ihrem Land von einem Zollagenten berechnen
  • Klären Sie, ob Sie ein Ursprungszeugnis brauchen
  • Nutzen Sie Tax Free nicht für Handelsware

Export ohne unnötige Steuerrisiken

Wir stimmen den Versandablauf mit den Lieferanten ab, erstellen Rechnungen und Packlisten, wickeln die Ausfuhr über einen Zollvertreter ab und senden Ihnen die Dokumente.

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